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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030 vom 29. April 2019

Link zum RechtstextEmissionshandelsverordnung 2030

Kerninhalte

Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an
-> die Ermittlung von Emissionen und den Emissionsbericht,
-> den Überwachungsplan,
-> die Versteigerung von Berechtigungen,
-> die Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber,
-> die Prüfstellen,
-> die Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen von Bundesbehörden und
-> die einheitliche Anlage
und dient der Umsetzung eines Systems zur Privilegierung von Kleinemittenten für die Handelsperiode 2021 bis 2030.

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