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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | ASR A3.4 |
Kerninhalte | Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen sowohl an das Einrichten und Betreiben der Beleuchtung von Arbeitsstätten als auch an den Blendschutz bei Sonneneinstrahlung. Sie findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z.B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. |