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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 12. Juli 2011 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Autobahn- und Bundesstraßenmaut).
Es gilt für Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen), - die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und
- deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.
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Tags | BFernstraßenMautG; BundesfernstraßenMautG; BFStrMautG; BFernstraßenMautGesetz; BFernstraßenMautgesetz; BundesfernstraßenMautGesetz; BundesfernstraßenMautgesetz; BFStrMautGesetz; BFStrMautgesetz |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 3. Juli 2020 |