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Link zum Rechtstext

Bundesfernstraßenmautgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 12. Juli 2011

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Autobahn- und Bundesstraßenmaut).

Es gilt für Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen), 

  • die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und 
  • deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.
Tags

BFernstraßenMautG; BundesfernstraßenMautG; BFStrMautG; BFernstraßenMautGesetz; BFernstraßenMautgesetz; BundesfernstraßenMautGesetz; BundesfernstraßenMautgesetz; BFStrMautGesetz; BFStrMautgesetz

Links zur Rechtsänderung

Review vom 3. Juli 2020

 

 


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