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Kurzbezeichnung

Mitglied des OOWV ist die Abwasserkommune Bakum, die für die Stadt Damme zuständig ist.

Bezeichnung

Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) vom 23. August 2010

Rechtsebene

Damme

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV) bestimmt, dass der OOWV als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter anderem die Aufgabe hat, das Abwasser im gesetzlichen Umfang zu beseitigen, soweit ihm diese Aufgabe seitens seiner Mitglieder übertragen wird. Zu den Mitgliedern des OOWV gehört die Abwasserkommune Bakum, die für die Stadt Damme zuständig ist. Der OOWV kann von seinen Mitgliedern Beiträge erheben, soweit Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten im Rahmen einer ordentlichen Wirtschaftsführung zugeführt werden müssen. Zu dem Zweck, Gewinn zu erzielen, dürfen Beiträge nicht erhoben und verwendet werden.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Ministerialblatt

URL-Adresse

http://www.niedersachsen.de/download/66512/Nos._MBl._Nr._40_2010_vom_27.10.2010_S._1016-1030.pdf

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

OOWV (Satzung 2010)

URL-Adresse

https://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/2018-03-01_Satzung_mit_5._%C3%84nderung_-_Lesefassung-1.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

OOWV (AEB 2016)

URL-Adresse

https://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/abwasser/Anlagen_Entsorgungsbedigungen/20-1_AEB_170118-1.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

REVIEW 24.01.2017

URL-Adresse

http://www.niedersachsen.de/download/112441/Nds._MBl._Nr._42_2016_vom_09.11.2016_S._1059-1086.pdf

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