Kurzbezeichnung | Mitglied des OOWV ist die Abwasserkommune Bakum, die für die Stadt Damme zuständig ist. |
Bezeichnung | Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) vom 23. August 2010 |
Rechtsebene | Damme |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV) bestimmt, dass der OOWV als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter anderem die Aufgabe hat, das Abwasser im gesetzlichen Umfang zu beseitigen, soweit ihm diese Aufgabe seitens seiner Mitglieder übertragen wird. Zu den Mitgliedern des OOWV gehört die Abwasserkommune Bakum, die für die Stadt Damme zuständig ist. Der OOWV kann von seinen Mitgliedern Beiträge erheben, soweit Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten im Rahmen einer ordentlichen Wirtschaftsführung zugeführt werden müssen. Zu dem Zweck, Gewinn zu erzielen, dürfen Beiträge nicht erhoben und verwendet werden. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Ministerialblatt |
URL-Adresse | http://www.niedersachsen.de/download/66512/Nos._MBl._Nr._40_2010_vom_27.10.2010_S._1016-1030.pdf |
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Bezeichnung | OOWV (Satzung 2010) |
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Bezeichnung | OOWV (AEB 2016) |
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Bezeichnung | REVIEW 24.01.2017 |
URL-Adresse | http://www.niedersachsen.de/download/112441/Nds._MBl._Nr._42_2016_vom_09.11.2016_S._1059-1086.pdf |
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