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Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Augsburg vom 28. April 1972

Rechtsebene

Augsburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Augsburg im Anschlussgebiet der Städtischen Straßenreinigung (öffentliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang) die Aufgaben aus der Verordnung über die Reinlichkeit der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Stadt Augsburg übernimmt.

Sie regelt insbesondere Anschlussfläche und Leistungsweise der Städtischen Straßenreinigung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Straßenreinigungssatzung Augsburg

URL-Adresse

https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/stadtrecht/pdf/70/7010.pdf

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