Bezeichnung | Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg vom 13. Dezember 2018 |
Rechtsebene | Augsburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung legt fest, dass die Stadt Augsburg zur Abwasserbeseitigung für das Stadtgebiet Augsburg eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen. |
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Bezeichnung | Stadt Augsburg |
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