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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistikregisters (vom 16. Juni 1998)

Link zum RechtstextStatistikregistergesetz

Kerninhalte

Das Gesetz regelt die Erstellung von Unternehmensregistern für statistische Zwecke.
Sie dienen als Hilfsmittel für die Vorbereitung und Koordinierung von Erhebungen, als Informationsquelle für die statistische Analyse der Unternehmenspopulation und ihrer Demografie, für die Verwendung administrativer Daten und für die Identifizierung und den Aufbau statistischer Einheiten.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. März 2021

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