Link zum Rechtstext | Tierschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Es regelt unter anderem die Tierhaltung, das Töten von Tieren und Eingriffe an Tieren sowie Tierversuche. |
Links zur Rechtsänderung |
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