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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über die Anwendung von Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung auf bauliche Anlagen und Einrichtungen vom 27. Oktober 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt unter anderem, dass die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzugsanlagen und Druckbehälteranlagen für Flüssiggas (jeweils einschließlich der für ihren sicheren Betrieb erforderlichen Einrichtungen), die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden, entsprechend anzuwenden ist.

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