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Link zum Rechtstext

Landesnaturschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft vom 6. Oktober 2015

Kerninhalte

Dieses Gesetz enthält unter anderem Vorschriften zu den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu den entsprechenden Aufgaben der Behörden und Gemeinden sowie den Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzbehörden, zum Schutz von Natur und Landschaft, zum europäischen Netz „Natura 2000“, zum Schutz und zur Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten sowie zu den Anforderungen an Zoos.

 

 

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