Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen und Ermächtigungen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vom 22. Januar 2013 |
Kerninhalte | Diese Verordnung überträgt die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden und Stellen für die Durchführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, einschließlich der Befugnis, die Ausführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen zu übertragen, auf das für das Handwerksrecht zuständige Ministerium. |