Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter vom 7. März 2013 |
Link zum Rechtstext | Gefahrgutkostenverordnung |
Kerninhalte | Für Amtshandlungen einschließlich der Prüfungen und Untersuchungen im Sinne des § 12 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Verordnung ist. |