Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten vom 10. April 2017 |
Link zum Rechtstext | Marktstammdatenregisterverordnung |
Weitere Informationen | |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient als Grundlage für die Errichtung und den Betrieb des Markstammdatenregisters. Das Markstammdatenregister wird am 1. Juli 2017 seinen technischen Betrieb als Online-Datenbank aufnehmen und für jedermann zugänglich sein. Es erfasst sämtliche Erzeugungsanlagen in Deutschland (sowohl Strom als auch Gas und deren Betreiber). Verantwortlich für das Register ist die Bundesnetzagentur. Das Anlagenregister für EE-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb gegangen sind, sowie das PV-Meldeportal, bei dem Betreiber ihre Solaranlagen melden müssen, werden in dem neuen Register aufgehen (Gesamtanlagenregister). |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. August 2020 |
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