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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hautschutz in Metallbetrieben (Ausgabe 2008)

Link zum RechtstextDGUV Information 209-022

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information soll den für den Gesundheitsschutz zuständigen Personen, wie dem Unternehmer, dem Betriebsrat, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt bis hin zum Sicherheitsbeauftragten, helfen, Hautgefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen, um Hauterkrankungen zu verhindern.

Sie enthält auch für Mitarbeiter von Metallbetrieben wichtige Hinweise zum Schutz ihrer Haut.

 

 

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