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Kurzbezeichnung

Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WAZV Apfelstädt-Ohra

Bezeichnung

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra vom 17. Januar 2011 und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra (2005)

Rechtsebene

Ohrdruf

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra, dem sich die Stadt Ohrdruf angeschlossen hat, zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung betreibt, die die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung umfasst. Die Entwässerungssatzung regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen.

Die Beitrags- und Gebührensatzung berechtigt den Zweckverband insbesondere, Beiträge zur Deckung des Aufwands für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Herstellungsbeiträge), Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Grundgebühren, Einleitungsgebühren und Beseitigungsgebühren) und Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung sind, zu erheben. Sie regelt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.wazv-ao.de/wp-content/uploads/2020/09/2.-%c3%84-EWS-komplett.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.wazv-ao.de/wp-content/uploads/2019/05/10-%c3%84S-AO-BGS-EWS-Hompage.pdf

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