Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 11
Next »
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien |
Kerninhalte | Mit dieser Verordnung werden folgende Ziele verfolgt: - Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel;
- Förderung der gemeinsamen Verantwortung und der gemeinschaftlichen Bemühungen im internationalen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichem Schaden zu bewahren;
- Förderung der umweltverträglichen Verwendung von gefährlichen Chemikalien.
Sie gilt für - bestimmte gefährliche Chemikalien, die dem Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren) des Übereinkommens unterliegen;
- bestimmte gefährliche Chemikalien, die in der Union oder einem Mitgliedstaat verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen;
- ausgeführte Chemikalien im Hinblick auf ihre Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
|
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2021 Review vom 01. August 2020 I ; II |