Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Explosionsschutzdokument (Ausgabe März 2020) |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 213-106 |
Kerninhalte | Ein so genanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können. |
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