Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 |
Link zum Rechtstext | ROG |
Kerninhalte | Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. |
Links zur Rechtsänderung |