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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Seearbeitsgesetz vom 20. April 2013

Link zum RechtstextSeeArbG

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen (Handelsschiffen), die die Bundesflagge führen.

Es gilt nicht für gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter 24 Meter Länge, wenn auf diesen nicht mehr als zwei Personen beschäftigt sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. November 2020
Review vom 03. Juni 2020

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