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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 16. Dezember 2002

Link zum RechtstextLGGBehM

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, auf der Grundlage des Artikels 64 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen

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