Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 24. November 2005 |
Kerninhalte | Die Stadt Konstanz betreibt aufgrund der Vereinbarung mit dem Landkreis Konstanz vom 22.03.2016 im Sinne des Landesabfallgesetzes das Einsammeln und Befördern der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle, ausgenommen Problemabfälle, als öffentliche Einrichtung. |
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