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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 24. November 2005

Kerninhalte

Die Stadt Konstanz betreibt aufgrund der Vereinbarung mit dem Landkreis Konstanz vom 22.03.2016 im Sinne des Landesabfallgesetzes das Einsammeln und Befördern der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle, ausgenommen Problemabfälle, als öffentliche Einrichtung.
Die Stadt Konstanz kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Dritter bedienen.
In dieser Satzung sind allgemeine Bestimmungen, wie der Anschluss- und Benutzungszwang und die Überlassungspflicht, das Einsammeln und die Beförderung von Abfällen aber auch die Benutzungsgebühren geregelt.

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