Kurzbezeichnung | Abfall- und Gebührensatzung Landkreis Gotha |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Gotha und Gebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung undBeseitigung von Abfällen des Landkreises Gotha vom 30. September 2015 |
Rechtsebene | Ohrdruf |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Gotha, dem die Stadt Ohrdruf angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen entsorgt und dazu als öffentliche Einrichtung den Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha (KAS) betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung seiner Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallsatzung |
URL-Adresse | http://www.landkreis-gotha.de/fileadmin/user_upload/pdf-Dateien/abfallservice/abfallsatzung_2015.pdf |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
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