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Bezeichnung

Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung des Kreises vom 13. Dezember 2010 

Rechtsebene

Mühlhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt den Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis, dem die Stad Mühlhausen angehört, als öffentlich - rechtlicher Entsorgungsträger für die Benutzung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung Gebühren zu erheben.

Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Mühlhausen

URL-Adresse

https://abfallwirtschaft-uhk.de/wp-content/downloads/abfallgebuehrensatzung.pdf

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