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Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom 29. September 2005

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach § 41 MBO gestellt werden: Sie müssen unter anderem betriebs- und brandsicher sein, dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen und nicht in Abgasanlagen eingeführt werden und sind so herzustellen, dass sie Gerüche und Staub nicht in andere Räume übertragen. Sie gilt nicht für mit Luft arbeitende Transportanlagen (z.B. Späneabsaugung, Rohrpostanlagen).

Gültige Fassungen der Bundesländer

(Brandschutz-) Technische Anforderungen an Lüftungsanlagen sind in den Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt. Diese Regelungen basieren auf der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie; die die dem Landesrecht unterliegenden Verordnungen vereinheitlichen soll. Ist im Folgenden nichts anderes genannt, so gilt die M-LüAR vollumfänglich in dem jeweiligen Bundesland. 

  • Baden-Württemberg 
  • Bayern → M-LüAR ist entsprechend den Anforderungen der Technischen Baubestimmungen anzuwenden
  • Brandenburg ?
  • Berlin
  • Hansestadt Bremen ?
  • Hansestadt Hamburg
  • Hessen → veröffentlicht als Anhang 19 der Technischen Baubestimmungen 
  • Mecklenburg-Vorpommern 
  • Niedersachsen → veröffentlicht im Anlagenband 5 zur VV Technische Baubestimmungen
  • Nordrhein-Westfalen → M-LüAR ist entsprechend den weitergehenden Maßgaben der Technischen Baubestimmungen anzuwenden
  • Rheinland-Pfalz → veröffentlicht als Anhang B der Technischen Baubestimmungen (VV-TB) 
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt 
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen


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