Link zum Rechtstext | Empfehlung zur Betriebssicherheit |
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Kerninhalte | Diese Bekanntmachung richtet sich an Arbeitgeber (betrifft auch Hersteller, soweit sie als Arbeitgeber fungieren), die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Pflichten zu erfüllen haben, bevor sie ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verwendung zur Verfügung stellen. Sie beschäftigt sich mit der Beschaffung von Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber den Beschäftigten für die Arbeit zur Verfügung stellen möchte. Sie gibt allgemeine Hinweise, welche Auswirkungen die Anforderungen der BetrSichV auf den Beschaffungsprozess haben. |
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