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Kurzbezeichnung | Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 30. April 2020 |
Rechtsebene | Simmern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Verbandsgemeinde Simmern in Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung betreibt. Sie regelt ferner, dass die Verbandsgemeinde - einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und die Erweiterung,
- laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen,
- Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm und
- Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse,
- Aufwendungsersatz für Abwasseruntersuchungen,
- Gebühren für die Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser sowie die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage und
- laufende Entgelte zur Abwälzung der Abwasserabgabeerhebt.
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Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Verbandsgemeinde Simmern |
URL-Adresse | https://www.sim-rhb.de/media/d8d9aabc-34ff-42c4-9f7c-eadbb1d91867/CBVXcw/03%20Rathaus/VG-Werke/6-Satzungen/Download/2020%20EntgeltsatzungAbwasserbeseitigung%20Sim-Rhb.pdf |