Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 |
Link zum Rechtstext | InsO |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt das Insolvenzverfahren, ein besonderes Zwangsvollstreckungsverfahren, das dazu dient, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gleichmäßig zu befriedigen, und zugleich einem redlichen Schuldner die Chance gibt, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und nach einer sog. Wohlverhaltensphase von derzeit sechs Jahren ab Verfahrenseröffnung ein von den Altschulden befreites Leben zu führen. Unternehmen erhalten durch verschiedene Regelungen im Rahmen der Insolvenzordnung die Möglichkeit zu einem Neuanfang. Sie ersetzt in den alten Bundesländern die Konkurs- und die Vergleichsordnung und in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juni 2021 |
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