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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen (Ausgabe Dezember 2017)

Link zum RechtstextDGUV Information 203-072

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information richtet sich an die Elektrofachkraft, die mit der Prüfung elektrischer Anlagen beauftragt ist bzw. als zur Prüfung befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung die wiederkehrenden Prüfungen an ortsfesten elektrischen Arbeitsmitteln durchführt.

Sie gibt Hinweise zur praktischen Durchführung wiederkehrender Prüfungen an

  • elektrischen Niederspannungsanlagen und
  • ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln.

Hierzu zählen z. B. Be und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, Verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgerate und Beleuchtungseinrichtungen. Diese können sowohl fest als auch über Steckvorrichtungen an die elektrische Niederspannungsanlage angeschlossen sein.

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