Kurzbezeichnung | Abwasserentsorgungs- und -gebührensatzungen ZWA Eberswalde und Stadt Eberswalde |
Bezeichnung | Satzungen des Zweckverbands für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde:
Satzungen der Stadt Eberswalde:
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Rechtsebene | Eberswalde und Trampe |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde, dem sich Kreisstadt Eberswalde und die Gemeinde Breydin mit ihrem Ortsteil Trampe, beide Landkreis Barnim, angeschlossen haben, betreibt die Entleerung, Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen (Entsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen) als öffentliche Einrichtung (dezentrale öffentliche Schmutzwasseranlage). Autorisierter mobiler Entsorger im Verbandsgebiet des Zweckverbands ist seit 2006 die Firma Stolzenhagener Dienstleistungs- und Logistik GmbH Betriebsstätte Eberswalde, Bereich Entsorgung. Der Zweckverband erhebt für die Inanspruchnahme der dezentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage Benutzungsgebühren in Form von Grund- und Entsorgungsgebühren. Die Stadt Eberswalde regelt zudem mit eigenen Satzungen die Entwässerung des Niederschlagswassers samt der dazugehörigen Anschlusskosten und Gebühren. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Satzungen des Zweckverbands für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde |
URL-Adresse | |
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Bezeichnung | Satzungen der Stadt Eberswalde |
URL-Adresse | https://www.eberswalde.de/start/rathaus-ortsrecht/ortsrecht-satzungen#c6741 |
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Bezeichnung | Gebührensatzungen des Zweckverbands für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde |
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