Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Beleuchtung in der Fassung vom 29. April 2011 |
Link zum Rechtstext | ASR A3.4 |
Kerninhalte | Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen sowohl an das Einrichten und Betreiben der Beleuchtung von Arbeitsstätten als auch an den Blendschutz bei Sonneneinstrahlung. Sie findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z.B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Sie gilt zudem für das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche mit besonderer Gefährdung. |
Links zur Rechtsänderung |
General
Content
Integrations