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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme vom 20. Dezember 2022

Link zum Rechtstext

Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

Kerninhalte

Das Gesetz dient der Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme.

Teil 2 Kapitel 1 und 2 dieses Gesetzes ist auf Netzentnahmen von leitungsgebundenem Erdgas und von Wärme anzuwenden, das oder die
-> nach dem 31. Dezember 2022 von mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbrauchern und Kunden von Wärme, für die Entlastungen nach den §§ 6, 7 und 14 vorgesehen sind, oder
-> nach dem 28. Februar 2023 von mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbrauchern und Kunden von Wärme, für die Entlastungen nach den §§ 3 und 11 vorgesehen sind,
und vor dem 1. Januar 2024 im Bundesgebiet verbraucht wurde.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. Januar 2023
Review vom 01. Januar 2023

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