Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vom 8. August 2020 |
Link zum Rechtstext | Gebäudeenergiegesetz |
Zusatzinfo | Auslegung der Projektgruppe Gebäudeenergiegesetz (PG GEG): |
Kerninhalte | Zweck des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit soll das Gesetz im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten dazubeitragen, die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sowie eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte zu erreichen und eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Die Auslegung der Projektgruppe Gebäudeenergiegesetz (PG GEG) ist in §Alexandrina verlinkt. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 03. August 2022 Review vom 03. Juni 2021 Review vom 01. Mai 2021 Review vom 01. Februar 2021 Review vom 07. Dezember 2020 - Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz Review vom 07. Dezember 2020 - Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand Review vom 07. Dezember 2020 - Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand Review vom 13. August 2020 |
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