Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1).
Link zum Rechtstext | Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken. |