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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung vom 17. Dezember 2020

Link zum Rechtstext

Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kerninhalte

Zweck des Gesetzes ist die Sicherstellung eines effizienten Vollzugs, die Umsetzung der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben sowie die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen.
Es ersetzt das LAbfG BW.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 02. Februar 2021

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