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Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1). 

Link zum Rechtstext

Löschwasserrückhalte-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe - Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 14. Oktober 1992

Kerninhalte

Mit diesem Runderlass wird die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie als Technische Baubestimmung (Richtlinie) bauaufsichtlich eingeführt. Zudem werden zur Anwendung der Richtlinie Vollzugshinweise gegeben.

 

 

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