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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz |
Kerninhalte | Das Gesetz dient der Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Teil 2 Kapitel 1 und 2 dieses Gesetzes ist auf Netzentnahmen von leitungsgebundenem Erdgas und von Wärme anzuwenden, das oder die -> nach dem 31. Dezember 2022 von mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbrauchern und Kunden von Wärme, für die Entlastungen nach den §§ 6, 7 und 14 vorgesehen sind, oder -> nach dem 28. Februar 2023 von mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbrauchern und Kunden von Wärme, für die Entlastungen nach den §§ 3 und 11 vorgesehen sind, und vor dem 1. Januar 2024 im Bundesgebiet verbraucht wurde. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 03. Januar 2023 Review vom 01. Januar 2023 |