Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung vom 22. Dezember 2005 |
Link zum Rechtstext | Aufwendungsausgleichsgesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgebern die Kosten für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen erstattet (Ausgleichsverfahren) und wie die Erstattungen auf die Gesamtheit der Arbeitgeber finanziell verteilt werden (Umlageverfahren). |
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