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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von Fuß- und Knieschutz (Ausgabe Januar 2007)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-991

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe) sowie auf den Knieschutz.

Diese Regel wird bei der DGUV sowohl mit der Nummer 112-191 als auch mit der Nummer 112-991 geführt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. März 2021



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