Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung Landkreis Friesland |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung für den Landkreis Friesland in der Fassung vom 6. März 2015 und Satzung des Landkreises Friesland über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Fassung vom 15. Oktober 2015 |
Rechtsebene | Hooksiel |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Friesland, dem Hooksiel als Ortsteil der Gemeinde Wangerland angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt neben dem Umfang der Abfallentsorgung insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung Benutzungsgebühren zur Deckung seiner Aufwendungen zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. |
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