Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der Fassung der 28. Änderungsverordnung vom 14. Oktober 2020 |
Link zum Rechtstext | ADR |
Anlagenband | Änderungen der Anlagen A und B in der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung |
Leitfaden | |
Kerninhalte | Dieses Übereinkommen enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet mindestens zweier Vertragsstaaten ausgeführt wird. Es regelt unter anderem |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. November 2022 |
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