Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung vom 20. Dezember 1974 |
Link zum Rechtstext | Energiesicherungsgesetz |
Links zu dazugehörigen Verordnungen | Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV |
Kerninhalte | Um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie für den Fall zu sichern, daß die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört und die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben ist, können durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen werden. Als lebenswichtig gilt auch der Bedarf zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und internationaler Verpflichtungen. Zur Sicherung der Energieversorgung hat der Gesetzgeber Verordnungen über kurz- und mittelfristige Maßnahmen erlassen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV und Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV), die bei der Rechtsnorm in §Alexandrina verlinkt sind. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Oktober 2022 |
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