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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen vom 12. Dezember 2019

Link zum RechtstextBrennstoffemissionshandelsgesetz
Weitere LinksCO2-Emissionsfaktoren für Brennstoffe

Kerninhalte

Nur INDIREKTE Relevanz für Verbraucher
Auch wenn Ihr Unternehmen selbst keine Zertifikate erwerben muss, die Kosten für die Zertifikate zahlen Sie über die Preise für Erdgas, Diesel, Benzin usw. mit. TIPP: Wenn Ihr Auditor nur wegen indirekter Relevanz das BEHG abfragt, fragen Sie ihm, ob ihm nicht wichtigere, direkt relevante Vorschriften(änderungen) zur Stichprobenkontrolle einfallen.

INVERKEHRBRINGER, LIEFERANTEN
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) auf Basis dieses Gesetzes erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Dabei umfasst das System im Sektor Wärme die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Im Verkehrsbereich umfasst das System ebenfalls Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht den Luftverkehr, der dem Europäischen Emissionshandel unterliegt.

Zunächst wird ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen, die die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft werden. Teilnehmer am nEHS sind die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe. Dadurch entsteht ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgern und Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen. Gleichzeitig wird eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglicht. Die Festpreise pro Emissionszertifikat sind wie folgt festgelegt:

-> im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021: 25 Euro,
-> im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022: 30 Euro,
-> im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023: 35 Euro,
-> im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024: 45 Euro,
-> im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025: 55 Euro.

Anders als der EU-Emissionshandel verfolgt das nationale System in Anlehnung an das Energiesteuerrecht einen sogenannten „Upstream“-Ansatz: Diejenigen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen oder liefern, sind verpflichtet Zertifikate zu kaufen, nicht aber die Verbraucher von Brennstoffen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. Mai 2022 
Review vom 01. Januar 2022
Review vom 01. Juni 2021 
Review vom 09. November 2020


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