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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates

Link zum RechtstextCO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer schwerer Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit folgenden Merkmalen fest:
-> Lastkraftwagen mit einer Achskonfiguration von 4x2 und einer technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand von mehr als 16 Tonnen
-> Lastkraftwagen mit einer Achskonfiguration von 6x2
-> Sattelzugmaschinen mit einer Achskonfiguration von 4x2 und einer technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand von mehr als 16 Tonnen
-> Sattelzugmaschinen mit einer Achskonfiguration von 6x2

Sie dient dem Ziel der Union, ihre Treibhausgasemissionen, die den Kategorien Energie, Industrieprozesse und Produktverwendung, Landwirtschaft und Abfall zuzuordnen sind, bis zum Jahr 2030 um 30 % gegenüber den Werten von 2005 zu senken.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. August 2021

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