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Link zum Rechtstext

NetzausbaubeschleunigungsG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt nur für die Errichtung oder Änderung von länderübergreifend oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen und Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land, die in einem Gesetz über den Bundesbedarfsplan nach § 12e Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes als solche gekennzeichnet sind.

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten außerdem für den Neubau von Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mindestens 110 Kilovolt sowie für Bahnstromfernleitungen, sofern diese Leitungen zusammen mit einer Höchstspannungsleitung nach Absatz 1 auf einem Mehrfachgestänge geführt werden können und die Planungen so rechtzeitig beantragt werden, dass die Einbeziehung ohne wesentliche Verfahrensverzögerung für die Bundesfachplanung oder Planfeststellung möglich ist.

Dieses Gesetz gilt nicht für Vorhaben, die im Energieleitungsausbaugesetz aufgeführt sind.

Es ist nicht auf die Leitungsabschnitte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres fallen, anzuwenden

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. August 2022   - Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
Review vom 01. August 2022  - Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
Review vom 01. August 2022  - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
Review vom 04. März 2021
Review vom 01. Juni 2020



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