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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt nur für die Errichtung oder Änderung von länderübergreifend oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen und Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land, die in einem Gesetz über den Bundesbedarfsplan nach § 12e Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes als solche gekennzeichnet sind.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten außerdem für den Neubau von Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mindestens 110 Kilovolt sowie für Bahnstromfernleitungen, sofern diese Leitungen zusammen mit einer Höchstspannungsleitung nach Absatz 1 auf einem Mehrfachgestänge geführt werden können und die Planungen so rechtzeitig beantragt werden, dass die Einbeziehung ohne wesentliche Verfahrensverzögerung für die Bundesfachplanung oder Planfeststellung möglich ist.
Dieses Gesetz gilt nicht für Vorhaben, die im Energieleitungsausbaugesetz aufgeführt sind.
Es ist nicht auf die Leitungsabschnitte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres fallen, anzuwenden |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2022 - Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften Review vom 01. August 2022 - Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor Review vom 01. August 2022 - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung Review vom 04. März 2021 Review vom 01. Juni 2020 |