Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen vom 26. August 2022 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen. Die Verordnung gilt befristet vom 1. September 2022 bis zum Ablauf des 28. Februar 2023. |
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