Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung vom 20. Dezember 1974 |
Link zum Rechtstext | Energiesicherungsgesetz |
Kerninhalte | Um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie für den Fall zu sichern, daß die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört und die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben ist, können durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen werden. Als lebenswichtig gilt auch der Bedarf zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und internationaler Verpflichtungen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 08. September 2022 |
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