Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bayerisches Umweltinformationsgesetz vom 8. Dezember 2006 |
Link zum Rechtstext | BayUIG |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. |