Kurzbezeichnung | Verwaltungsgebührensatzung |
Bezeichnung | 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen vom 28. Juni 2010 in der Fassung vom 20. Februar 2017 |
Rechtsebene | Riedlingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung berechtigt die Stadt Riedlingen, für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren zu erheben, soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt Riedlingen. Sie enthält in der Anlage eine Auflistung der gebührenpflichtigen Amtshandlungen mit Angaben zur jeweiligen Gebührenhöhe. |
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Bezeichnung | Stadt Riedlingen |
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