Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schulen (Ausgabe Mai 2001) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die schülergerechte Gestaltung von baulichen Anlagen und Einrichtungen allgemein bildender Schulen, die Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäß zugänglich sind. Sie gilt ferner für vergleichbare bauliche Anlagen und Einrichtungen von beruflichen Schulen. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. April 2022 - Zusatzinfo: Coronavirus SARS-CoV-2 - Ergänzende Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung für die Gefährdungsbeurteilung in Schulen |
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