Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen vom 24. Juni

Link zum Rechtstext

Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung ist anzuwenden
-> auf den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion,
-> auf die Zulassung solcher Kraftfahrzeuge zum Verkehr im öffentlichen Straßenraum und
-> auf die Erprobung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen nach.

Diese Verordnung regelt
-> die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sowie von Genehmigungen für nachträglich aktivierbare automatisierte und autonome Fahrfunktionen,
-> die Genehmigung festgelegter Betriebsbereiche,
-> die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr,
-> die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion, mit aufgrund dieser Verordnung erteilter oder zu erteilender Betriebserlaubnisse, sowie von nachträglich aktivierten automatisierten und autonomen Fahrfunktionen und Fahrzeugteilen und
-> die Anforderungen an und Pflichten für den Hersteller, den Halter und die Technische Aufsicht von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen und von Kraftfahrzeugen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion

  • No labels